Wohngeld

Information

Das Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Wohngeld wird auf Antrag gewährt und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für selbst genutzten Wohnraum geleistet.
Wie Sie den Antrag stellen können, Antragsvordrucke und weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Wohngeldrechner können Sie Ihren voraussichtlichen Anspruch vorab anonymisiert berechnen und im Anschluss digital einen Antrag stellen: Wohngeldrechner/Onlineantrag.

Antragsformulare und die notwendigen Anlagen erhalten Sie auch im Rathaus an der Information sowie direkt in der Wohngeldstelle.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Personen, die folgende Leistungen erhalten oder beantragt haben, soweit in diesen Leistungen Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden (Ausnahme: Die Bewilligung erfolgt als Darlehen.):

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • verschiedene andere Sozialleistungen

Ob und in welcher Höhe Ihnen Wohngeld zusteht, hängt ab von

  • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens des Haushaltes und
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Wohngeld (Miet - oder Lastenzuschuss),
  • Mietvertrag und aktuelle Vermieterbescheinigung bzw. Kaufvertrag und aktueller Nachweis über die Belastung und
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder.

Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Rathausplatz159192 BergkamenTel. 02307 /965-0

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