Vergnuegungssteuer
Information
Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Es werden in der Gemeinde veranstaltete Vergnügungen besteuert. Hierzu gehören zum Beispiel der Betrieb von Geldspiel- und Unterhaltungsgeräten. Die Steuersatzung definiert, wer Steuerschuldner ist. Grundsätzlich ist Steuerschuldner der Veranstalter der genannten Vergnügungen.
Erforderliche Unterlagen
Formular: Vergnügungssteuererklärung
Formular: Anlage zum Vergnügungssteuerbescheid
Formular: An- und Abmeldung von Spielapparaten
Belege bzw. die Ausdrucke der Spielgeräte
Kosten
5,5 % auf den Einsatz
22 % Kartensteuer
Verspätungszuschläge/Säumniszuschläge
Wird ein Steuerbetrag nicht rechtzeitig geleistet, so wird ein Säumniszuschlag nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Der Säumniszuschlag beträgt 1 v. H. für jeden angefangenen Monat der Säumnis. Außerdem hat die / der Steuerpflichtige entstehende Mahngebühren und Kosten der Zwangsvollstreckung zu tragen.
Verfahrensablauf
Bitte beachten Sie, dass bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeiten die Steuererklärung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck einzureichen ist.
Gewerbliche Tanzveranstaltungen sind 14 Tage vor der Veranstaltung schriftlich beim Steueramt anzumelden
Handlungsgrundlage(n)
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 29.09.2016 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 22.10.2018
Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen Abgabenordnung (www.lexsoft.de)