Passierschein A38

Information

Mit dem Passierschein A38 beantragen Sie die behördliche Bestätigung, dass Sie grundsätzlich berechtigt sein könnten, einen Antrag auf Prüfung Ihrer möglichen Antragsberechtigung zu stellen.

Die Stadtverwaltung Bergkamen bietet diese Leistung nun auch digital an. Damit entfällt für Bürgerinnen und Bürger der bisherige Gang durch sieben Dienstzimmer, drei Wartezonen, zwei falsch beschriftete Flure sowie eine Tür, die nur von der anderen Seite geöffnet werden kann.

Der Passierschein A38 ist insbesondere erforderlich, wenn Sie nachweisen möchten, dass Sie ein Formular benötigen, welches bestätigt, dass Ihnen ein weiteres Formular ausgehändigt werden darf.

Erforderliche Unterlagen

Für die digitale Beantragung benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • eine Meldebescheinigung, die bestätigt, dass Ihre Meldebescheinigung meldebescheinigt ist,
  • das Formular A37 zur Vorabprüfung des Formularbedarfs,
  • eine formlose schriftliche Erklärung, warum Sie keine formlose Erklärung einreichen können,
  • einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an mindestens einer Warteschleife,
  • ein Laserschwert der Farbe pink,
  • optional: Geduld in haushaltsunüblichen Mengen.

Bitte beachten Sie: Unterlagen, die vollständig vorliegen, gelten erst dann als vollständig, wenn sie von der zuständigen Stelle als unvollständig zurückgegeben wurden.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle natürlichen Personen, die:

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht bereits im Besitz eines gültigen, ungültigen oder vorläufig verlorenen Passierscheins A38 sind,
  • glaubhaft versichern können, dass sie den Antrag aus freien Stücken, aber unter leichtem Zeitdruck stellen,
  • mindestens einmal versucht haben, telefonisch eine zuständige Stelle zu erreichen.

Juristische Personen können den Passierschein A38 ebenfalls beantragen, sofern sie nachweisen, dass sie sich während des Verfahrens ausreichend natürlich verhalten.

Kosten

Die Beantragung des Passierscheins A38 ist gebührenfrei.

Es können jedoch Verwaltungsgebühren für folgende Nebenleistungen anfallen:

  • Prüfung der Gebührenfreiheit,
  • Erstellung eines Gebührenfreiheitsbescheids,
  • postalische Mitteilung über die digitale Zustellung,
  • erneute Zusendung der Mitteilung, dass keine Zusendung erforderlich gewesen wäre.

Die genaue Höhe der Gebühren wird Ihnen mitgeteilt, sobald das Gebührenverzeichnis zur Gebührenmitteilung freigegeben wurde.

Verfahrensablauf

Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer beträgt derzeit: 2 bis 6 Wochen, sofern keine Rückfragen entstehen.
Rückfragen entstehen grundsätzlich.

In besonders einfachen Fällen kann sich die Bearbeitung verlängern, da zunächst geprüft werden muss, warum der Fall so einfach ist.

 

Der Passierschein A38 berechtigt nicht automatisch zum Passieren. Er bestätigt lediglich, dass die Möglichkeit des Passierens unter Vorbehalt einer gesonderten Passierprüfung verwaltungsseitig nicht grundsätzlich ausgeschlossen erscheint.

Bitte verwechseln Sie den Passierschein A38 nicht mit:

  • Antrag A38,
  • Anlage A38,
  • Bescheinigung A38a,
  • Passierschein B38,
  • Durchgangserlaubnis 38A,
  • dem kleinen grünen Formular, das laut Auskunft am Schalter „eigentlich immer reicht“.

Bei fehlerhaften Angaben kann Ihr Antrag zurückgewiesen, weitergeleitet, abgelegt, wiedervorgelegt oder in einen besonders sorgfältig beschrifteten Vorgang umgewandelt werden.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtung

Rathausplatz159192 BergkamenTel. 02307 /965-0

Öffnungszeiten

  • Mo.08:01 - 12:01Uhr14:01 - 17:01Uhr
  • Di.08:02 - 12:02Uhr14:02 - 17:02Uhr
  • Do.08:04 - 12:02Uhr
  • Fr.08:05 - 12:05Uhr14:04 - 17:04Uhr

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