Antrag auf Schmutzwassergebühren Ermäßigung

Information

Jeder Grundstückseigentümer wird im Rahmen der sogenannten Anschluss- und Benutzungszwangs zu Abwassergebühren veranlagt. Die Abwassergebühr berechnet sich nach dem Frischwasserverbrauch des vorletzten Kalenderjahres (z. B. Frischwasserverbrauch 2022 = Abwasserwert 2024).

Bei der Ermittlung der Abwassermenge können die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen (sog. Wasserschwundmengen) auf schriftlichen Antrag abgezogen werden, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Der Nachweis der Wasserschwundmengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Der Gebührenpflichtige ist grundsätzlich verpflichtet, den Nachweis durch eine auf seine Kosten eingebaute, messrichtig funktionierende und geeignete Messeinrichtung in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht zu führen.

Wasserschwundmengen sind bezogen auf das Kalenderjahr bis zum 28.02. des nachfolgenden Jahres durch den Gebührenpflichtigen bei der Stadt geltend zu machen. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung der Wasserschwundmenge nicht mehr statt (Ausschlussfrist).


Es wird empfohlen, im Vorfeld die Kosten für den Zähler im Verhältnis zur möglichen Einsparung zu vergleichen. Ein Austausch des Zählers ist nach spätestens sechs Jahren erforderlich, da nach dieser Zeit die Eichung abläuft.

Erforderliche Unterlagen

Erstmalige Anmeldung:
Formular: Installation eines Wasserzählers
Foto (Zählernummer, Zählerstand und Eichdatum müssen erkennbar sein)

Bzw.


Bis zum 28.02 des Folgejahres:
Formular: Zählerstand zum Nachweis von Wasserschwundmengen
Foto (Zählernummer, Zählerstand und Eichdatum müssen erkennbar sein)

Kosten

Es entstehen keine Kosten

Verfahrensablauf

1. Schritt: Die Installation des Gartenwasserzählers ist mit dem vorgesehenen Formular beim Steueramt angezeigt werden.

2. Schritt: Nach Ablauf des Jahres ist bis spätestens zum 28.02. des Jahres die Meldung des Zählerstandes unter Beifügung eines Bildes des Wasserzählers beim Steueramt einzureichen.

Die Reduzierung der Berechnungsgrundlage wird bei rechtzeitiger und vollständiger Meldung im Folgejahr berücksichtigt.

Beispiel
Meldung des Zählerstandes für das Jahr 2023 im Februar 2024 führt zu einer Reduzierung im Jahr 2025

Die Reduzierung wird im Grundbesitzabgabenbescheid nicht gesondert ausgewiesen, sondern es erfolgt ein manueller Abzug von der Berechnungsgrundlage.

Beispiel
Frischwasserbezug       = 120 m³

Wasserschwundmenge =  20 m³

Berechnungsgrundlage = 100 m³

Zuständige Einrichtung

Rathausplatz159192 BergkamenTel. 02307 /965-0

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